Abmahnung erhalten – Unterlassungserklärung unterschrieben?
26. September 2016Die heutigen technischen Gegebenheiten machen es möglich, sogar sehr einfach möglich, Filme im Internet herunterzuladen. Durch eine Tauschbörse ist das mit keinerlei Kosten verbunden – denkt der Einzelne! Ist man regelmäßig in einer online Tauschbörse aktiv, um Filme und Musik auszutauschen, so kann es die Konsequenz mit sich bringen, dass eine Markenrecht Abmahnung oder eher eine Rasch Rechtsanwälte Abmahnung mit der Beschuldigung des Filesharings eintrifft. Da hätte man sich lieber einen Kinobesuch in Höhe von sieben Euro gegönnt, denn eine Abmahnung verlangt einen Schadensersatz in Höhe von mehreren hundert Euro. Die Rechte des Films liegen bei einem bestimmten Unternehmen und das hat Anwälte beauftragt, im Internet nach Rechtsmissbrauch zu suchen. Die Anwälte verteidigen den Rechteinhaber, indem sie Personen, die in Tauschbörsen Filme verbreiten und ziehen eine Abmahnung mit einer Unterlassungserklärung schicken. Die Unterlassungserklärung fordert eine Unterschrift, die verspricht, dass diese Tat nicht wieder begangen wird. Zu der Erklärung werden aber auch eine Schadensersatzforderung und die Erstattung der Anwaltskosten gefordert. Auch wenn man sich der Schuld bewusst ist, ein Lied oder einen Film kostenlos heruntergeladen zu haben, sollte man sich professionelle Hilfe bei Abmahnung holen. Eine kurze Ersteinschätzung der Situation kostet nicht viel Geld, gibt aber Aufschluss darüber, ob eine Forderung gerechtfertigt ist und ob die Höhe der Forderungen legitim ist. Wichtig ist an dieser Stelle ist, dass man die gesetzte Frist des Klägers einhält.
Außerdem ist darüber nachzudenken, ob man auch im Falle einer Anschuldigung, die ‚so nicht der Wahrheit entspricht’, die Unterlassungserklärung (modifiziert) trotzdem unterschreibt. Denn im Falle einer Gerichtsverhandlung, die durch den Kläger eingeleitet wurde, muss nur noch über die Höhe der geforderten Geldsumme gestritten werden: Diese Variante ist um einiges schonender für den Geldbeutel, da der Unterlassungsstreitwert vor Gericht bei mehreren tausend Euro beginnt. Das Fazit ist, man sollte – auch wenn man eine Abmahnung erhalten hat – vorerst die Ruhe bewahren, bis man sich bei einem Anwalt über die tatsächlichen Auswirkungen informiert hat.