Interessante Rabatte der Versicherungsgesellschaften
28. März 2018Wie auch bei anderen Versicherungen werden für die KFZ Versicherungen interessante Rabatte angeboten, wie zum Beispiel für Garagenbesitzer, für Wenigfarher, für Landwirte, Beamte und so weiter. Mit den Rabatten ist es möglich, die Versicherungsprämie zu senken.
Gerade auch der Versicherungsrabatt für Einzelfahrer ist sehr interessant, da es viele Versicherungsnehmer gibt, die ihr Fahrzeug ausschließlich selbst nutzten. Dieser Rabatt wird von fast allen Versicherungsunternehmen angeboten und wird gewährt, wenn lediglich eine einzige Person das versicherte Auto nutzt. Diesen Umstand belohnen die Versicherungsgesellschaften, da das Risiko eines Schadens im Vergleich zur Benutzung durch mehrere Benutzer viel geringer ist. Bei der Belohnung handelt es sich um einen niedrigeren Versicherungstarif.
Es ist wichtig, dass der Versicherungsrabatt vor Beginn der Versicherung mit dem Versicherer ausgehandelt wird, also noch bevor der Vertrag zustande kommt. Dies ist sehr wichtig, da diese Abmachung dann auch verpflichtend ist für beide Seiten. Der Versicherungsrabatt für Einzelfahrer wird seitens der Versicherungsgesellschaft dauerhaft gewährt und garantiert somit auch dauerhaft den günstigeren Tarif. Im Gegenzug muss sich der Versicherungsnehmer bereit erklären gegenüber dem Versicherer, dass das Fahrzeug nur von ihm selbst gefahren wird oder von der Person, die für als Einzelfahrer angegeben wurde. Diese muss nicht zwingend der Versicherungsnehmer sein. Wird ein Schaden mit dem versicherten Fahrzeug verursacht und stellt sich dabei heraus, dass nicht der eingetragene Einzelfahrer im Moment des Schadens dieses Fahrzeug führte, ist die Versicherungsgesellschaft von sämtlichen Zahlungen befreit.
Neben dem Versicherungsrabatt für Einzelfahrer werden auch ähnliche Formen von Rabatten seitens der Versicherungsgesellschaften angeboten, die sich nicht auf einen bestimmten Fahrer beziehen. So ist es zum Beispiel möglich, dass Abschläge im Jahresbeitrag gewährt werden, in dem nur der Versicherungsnehmer und sein Ehepartner das Fahrzeug nutzen. Auch in diesem Fall wird seitens der Versicherungsgesellschaft ein Rabatt gewährt, den größeren Versicherungsrabatt hinsichtlich der Zahl der Benutzer eines Fahrzeugs gibt es jedoch für den Einzelfahrer. Dies ist dann im einzelnen Fall mit der Versicherung abzuklären.