Homeshopping
15. Mai 2017Das Homeshopping beziehungsweise Teleshopping unterliegt einer eigenen Gesetzgebung. In Deutschland musste man sich bei aufkommen des neuen Trends des Homeshoppings aus Amerika hinsetzen und neue Gesetze entwerfen. So ist nach Paragraph 2 Nr. 8 Darfst Homeshopping via Fernsehen „ die Sendung direkter Angebote an die Öffentlichkeit und den Konsumenten für den Absatz von Waren oder die Erbringung von Dienstleitungen, einschließlich unbeweglicher Sachen, Rechte und Verpflichtung gegen Entgelt.“ Die Regelungen über Fernsehwerbungen gelten auch für das Homeshopping, dass bedeutet unter anderem, dass die öffentlich rechtlichen Fernsehanstalten wie ARD und ZDF keine Homeshoppingsendungen führen dürfen., da es sich unter anderem ja auch um Dauerwerbesendungen handelt. Auch dürfen Rundfunkanstalten keine Homeshopping Sendungen in ihrem Programm ausstrahlen. Die Homeshopping – Fenster müssen eine Mindestlänge von 15 Minuten nach Paragraph 45a Absatz 1 RStV aufweisen, ansonsten verstoßen diese gegen öffentliches Recht. Alles in allem sind viele der Meinung das es so einfacher ist, sich die Homeshopping Seiten im Internet an zu sehen. Besuchen sie doch einmal die Website home-shopping.biz. Dort können sie für sich eine rege Auswahl an Waren treffen und sich in Ruhe alles ansehen. Sie können so viel Zeit dafür aufwenden, wie sie selbst wollen. Und außerdem hat das Internet mit seinen Homeshopping Websites noch den großen Vorteil des Preisvergleichs. Auch hier werden sie markante Unterschiede in der Preisgestaltung finden. Ferner können sie sich gezielt auf ihre gewünschten Produkte fokussieren und können so eine Menge Zeit sparen, da sie Waren, die sie nicht brauchen, ausblenden können. Das Internet bietet ihnen als zusätzlichen Service auch noch viele Qualitätsberichte über die einzelnen Waren, die sie vergleichend nachlesen können.