Perfekte Zusammenarbeit bringt Mandanten Vorteile
26. September 2016Wenn man einen genaueren Blick auf die aktuelle Rechtssprechung wirft, dann stellt man sehr schnell fest, dass es viele Verfahren bei den Gerichten gibt, bei denen die Vertretung durch nur einen Fachanwalt nicht ausreicht. Das beweist der Fall einer Scheidung und der damit im Zusammenhang stehenden Folgesachen. Der Fachanwalt Familienrecht reicht die Scheidungsklage ein und lässt die eventuell aus der Ehe resultierenden Unterhaltsverpflichtungen für die Zeit des Trennungsjahres festsetzen. Nach der rechtskräftigen Scheidung muss der Rechtsanwalt Familienrecht dafür sorgen, dass ein angemessener nachehelicher Unterhalt und Kindesunterhalt vereinbart wird.
Doch damit ist eine Scheidung nicht zu Ende. Oftmals gibt es Differenzen bei der Vermögensteilung und beim Versorgungsausgleich. Dann kann es gut sein, dass man ohne die Hilfe vom Rechtsanwalt Versicherungsrecht nicht auskommt. Er hat die Fachkenntnis, einen darüber aufzuklären, wie gemeinsame Lebens- und Rentenversicherungen geteilt werden müssen und wie der eventuell notwendige Übertrag von Ansprüchen aus der gesetzlichen Rentenversicherung auszusehen hat. Existieren zum Zeitpunkt der Trennung gemeinsame Bankkonten, Sparkonten oder Depotkonten, dann könnte auch die Unterstützung vom Rechtsanwalt Bankrecht notwendig werden.
Unter Umständen kann es auch dazu kommen, dass man sich parallel von einem Fachanwalt Verkehrsrecht und einem Fachanwalt Familienrecht vertreten lassen muss. Veränderungen in der Erwerbsfähigkeit und dem aus dem Job erzielbaren Einkommen wirken sich immer auch auf die Unterhaltsverpflichtungen aus. Und die häufigste Ursache solcher akut eintretenden Veränderungen sind anhand der aktuellen Statistiken gleich nach den betriebsbedingten Kündigungen die Verkehrsunfälle. Dabei kann man seine Rechte vom Fachanwalt Verkehrsrecht geltend machen lassen und die Abänderung der Unterhaltstitel beim Rechtsanwalt Familienrecht in Auftrag geben.